Fällgenehmigung in Norderstedt beantragen — Schritt für Schritt
Kurzfassung: Für Fällungen geschützter Bäume in Norderstedt (Laubbäume ab 80 cm Stammumfang) brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung des Fachbereichs Natur und Landschaft. Antrag entweder mit dem offiziellen Formular oder formlos. Bearbeitungszeit realistisch 2–6 Wochen. Gebühr meist 20–80 €. Die drei häufigsten Fehler: unklarer Grund für die Fällung, fehlender Lageplan, keine Fotos. Wir übernehmen den Antrag kostenlos, wenn wir die Fällung ausführen.
Schritt 1: Prüfen, ob der Baum überhaupt geschützt ist
Nicht jeder Baum in Norderstedt ist genehmigungspflichtig. Prüfen Sie:
- Ist es ein Laubbaum? (Nadelbäume sind grundsätzlich frei.)
- Wie ist der Stammumfang gemessen in 1,30 m Höhe? Ein Bandmaß um den Stamm — 80 cm oder mehr = geschützt.
- Ist es ein Obstbaum (Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche)? Dann meist frei — außer Walnuss (die ist auch als „Obstbaum" geschützt).
Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Ein dreistämmiger Baum mit je 40 cm Umfang = 120 cm zusammen = geschützt.
Wenn Sie unsicher sind, machen Sie ein Foto mit Maßband und schicken es uns oder rufen den Fachbereich Natur und Landschaft (Tel. 040/535 95 247). Kurze Auskunft ist meist kostenlos.
Schritt 2: Grund für die Fällung sauber formulieren
Das ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern. Die Sätze:
- „Baum ist mir zu groß"
- „Wirft zu viel Laub"
- „Beschattet Terrasse"
- „Wurzelt in Pflaster"
- „Passt nicht mehr zum Garten"
… führen fast immer zur Ablehnung. Was funktioniert:
- „Standsicherheit gefährdet — Baumkontrolle vom [Datum] zeigt Pilzbefall (Foto beiliegend), akute Bruchgefahr."
- „Krankheit ohne Heilungsaussicht — Buchen-Brandkrustenpilz, mehrjährig sichtbar, Stammfäulnis fortgeschritten."
- „Bebauung nach rechtskräftiger Baugenehmigung — Erweiterungsbau [Adresse], Bauantrag [Nummer], Baumstandort im Baubereich."
- „Gefährdung durch Nähe zum Wohngebäude — Kronenauslauf 3 m ins Dach, Wurzel angrenzend an Kellerwand, statisches Gutachten der Bauabteilung liegt vor."
- „Überalterung, Erneuerungspflege sinnvoller — Baum am Standort für Ersatzpflanzung nachweislich ungeeignet, Ersatzpflanzung mit standortgerechter Art vorgesehen."
Der Unterschied: Der zweite Katalog nennt konkrete, überprüfbare Umstände. Der erste beschreibt nur Ihr subjektives Empfinden. Das Grüne Amt kann nicht auf Basis von „passt mir nicht" genehmigen.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Der Antrag ist offiziell formlos, praktisch aber effektiver mit dem offiziellen Formular. Sie brauchen:
- Antragsformular ausgefüllt oder Antragstext
- Grundstücksadresse mit Flurstück-Nummer (Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid)
- Lageplan / Skizze: Wo genau steht der Baum? Skizze mit Nordpfeil, Haus, Straße, Baum eingezeichnet. Muss nicht schön sein, muss verständlich sein. Google-Maps-Screenshot mit Kreis drum reicht oft.
- Angabe von Baumart und Stammumfang
- Fotos: Baum von zwei Seiten, Standort, ggf. Detailfoto der Schäden. Nicht Pflicht, beschleunigt aber erheblich.
- Verfügungsberechtigung: als Eigentümer mit Grundbuchauszug, als Mieter mit Vollmacht des Eigentümers.
- Bei belegbaren Schäden: Baumkontrolle mit Foto-Dokumentation, Gutachten, Fotos vom Sturmschaden.
Schritt 4: Einreichen
Drei Wege:
- Post: Stadt Norderstedt, Fachbereich Natur und Landschaft, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
- E-Mail: mit gescannten Anlagen — Adresse steht auf der Behörden-Website
- Persönlich: Rathaus, Bürgerservice — dort wird der Antrag intern weitergeleitet
Wir empfehlen E-Mail, wenn Sie schnell wollen — kein Postlauf, direktes Eingangsdatum.
Schritt 5: Warten — und richtig warten
Realistische Bearbeitungszeit:
- 2–3 Wochen für einfache Fälle: klar erkennbar geschädigter Baum, gute Unterlagen, kein Streit erwartbar
- 4–6 Wochen für Standardfälle mit Ortsbesichtigung durch die Behörde
- 6–12 Wochen für heikle Fälle: stadtbildprägende Bäume, Landschaftsschutzgebiete, Nachbarschaftskonflikte
Was Sie nicht tun sollten: Nach 5 Tagen anrufen und drängeln. Das erzeugt schlechte Stimmung und beschleunigt nichts. Nach 4 Wochen ist eine höfliche Nachfrage zum Bearbeitungsstand aber legitim.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Unklarer Grund
Siehe oben. „Ich möchte gern" ist kein Grund im Sinne der Satzung. Formulieren Sie konkret, nachvollziehbar, überprüfbar.
Fehler 2: Fehlender Lageplan
Die Behörde muss den Baum finden können, ohne bei Ihnen anzurufen. Skizze mit Haus, Straße, Nordpfeil, Baumstandort. Bei mehreren Bäumen: durchnummerieren.
Fehler 3: Keine Fotos
Fotos sparen der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter oft die Ortsbesichtigung — das spart 2–3 Wochen. Machen Sie 3–4 Fotos: Baum ganz (aus 5–10 m Abstand), Stammfuß (Wurzelanlauf, sichtbare Schäden), Krone (Totholz-Anteil), Umgebung (Haus, Nachbarn).
Fehler 4: Fällung vor Genehmigung
Manche denken: „Ich fälle einfach, wenn Beschwerde kommt, sage ich, der Baum war krank." Katastrophal. Bußgeld bis 50.000 €, Pflicht zu Ersatzpflanzungen mit deutlich größeren Bäumen als sonst nötig, oft polizeiliche Ermittlung, wenn Nachbarn Anzeige erstatten. Nicht wert.
Fehler 5: Vollmacht vergessen (bei Mietern)
Wenn Sie nicht Eigentümer sind, sondern Mieter: Sie brauchen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers, bevor Sie überhaupt antragen dürfen. Ohne diese Vollmacht wird der Antrag zurückgewiesen.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, haben Sie zwei Wege:
- Widerspruch innerhalb eines Monats. Sinnvoll, wenn Sie neue Argumente oder Unterlagen einbringen können (z.B. weiteres Gutachten, das die Standsicherheit verneint). Pauschales „ich will aber" bringt nichts.
- Neuer Antrag mit anderer Begründung. Beispiel: Erster Antrag mit „stört mich" abgelehnt. Neuer Antrag mit Baumgutachten, das Pilzbefall bestätigt = andere Rechtsgrundlage, neue Chance.
Als dritte Option: Baumpflege statt Fällung. Häufig ist der abgelehnte Fällantrag ein Signal, dass eine gute Kronenpflege ohnehin die bessere Lösung wäre.
Wir übernehmen den kompletten Prozess
Wenn wir die Fällung ausführen, machen wir auch den Antrag — kostenlos. Sie unterschreiben einmal eine Vollmacht, wir kümmern uns:
- Baumkontrolle mit Foto-Protokoll (falls Standsicherheit relevanter Grund)
- Antrag mit passender Begründung formulieren
- Lageplan-Skizze anfertigen
- Antrag einreichen und nachverfolgen
- Bei Nachfragen der Behörde: direkte Kommunikation
- Nach Erhalt der Genehmigung: Fällung termingerecht ausführen
- Bei Ersatzpflanz-Auflage: Beratung zur passenden Baumart
Rufen Sie kurz an oder schicken WhatsApp-Fotos — wir sagen ehrlich, ob Antragsstellung Aussicht auf Erfolg hat, oder ob Baumpflege die bessere Antwort ist.
Konkrete Frage zu Ihrem Baum?
Fotos per WhatsApp — Einschätzung meist schon am Telefon.
☎ 0177 15 83 264